Das Europäische Parlament hat dafür gestimmt, sogenannte Kleinstunternehmen von der Pflicht zum Jahresabschluss zu befreien. Als Kleinstunternehmen gelten Betriebe, die zwei der folgenden Schwellenwerte nicht übersteigen: Bilanzsumme bis zu 500.000 Euro, Nettoumsatzerlös bis zu einer Million Euro, durchschnittlich zehn Beschäftigte während des Geschäftsjahres. Damit der Beschluß umgesetzt werden kann, müssen die Mitgliedsstaaten noch zustimmen. In diesem Fall müßten die deutschen Kleinstunternehmen künftig lediglich ihre Bücher führen und eine Einnahme-Überschuß-Rechnung zur Ermittlung ihrer Steuer erstellen.Quelle: GI-Newsletter 81 2010-06-20 / GI Beirat für Selbständige
Mittwoch, 23. Juni 2010
EU plant, Kleinstunternehmen von der Jahresabschlusspflicht zu befreien
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